Regelungen der Corona-Verordnung Sport

Mit der aktualisierten Corona-Verordnung und Corona-Verordnung Sport des Landes Baden-Württemberg treten auch für den Amateurfußball neue Regeln in Kraft. Dabei sind von allen Beteiligten bei unseren Heimspielen bitte folgende Regelungen zu beachten:

  • Der Zutritt zum Sportgelände erfolgt über die zwei Eingänge am Sportheim oder an der Stadionhalle. Ein besonderer Nachweis ist dazu nicht erforderlich. Jedoch muss sich jeder anwesende Teilnehmer zur Kontaktnachverfolgung registrieren. Dazu haben wir an den Zugängen als auch im Vereinsheim entsprechende QR-Codes ausgehängt, die einen Login via Luca-App oder Corona-Warn-App ermöglichen. Alternativ ist eine Registrierung über ausgelegte Formulare möglich.
  • Auf dem gesamten Sportgelände ist ein Mindestabstand von 1,5 Meter einzuhalten. Dadurch entfällt eine etwaige Maskenpflicht im Freien. Ausgenommen davon ist das Fußballspiel an sich. Sollte der Mindestabstand nicht eingehalten werden können, so besteht auch im Freien die Pflicht zum tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes.
  • Unser Sportheim-Angebot ist wie gewohnt für Euch erhältlich. Der Verkauf findet jedoch über einen Fensterverkauf bzw. im Freien statt. Die Toiletten sind ganz normal geöffnet und über den Haupteingang zugänglich. Jedoch bitten wir beim Betreten des Vereinsheims einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
  • Zusätzlich bitten wir darum, unser Hygiene-Konzept und entsprechende Aushänge und etwaige Durchsagen auf dem Sportgelände zu beachten.

Für unsere Sportler, Schiedsrichter und Funktionäre sind bei Heimspielen zusätzlich noch bitte folgende Regeln zu beachten:

  • Bei Sport im Freien wird kein besonderer Nachweis gefordert.
  • Für den Zugang zu geschlossenen Räumen wie Umkleidekabinen und Duschen wird vom Land Baden-Württemberg hingegen ein 3G-Nachweis* gefordert. Außgenommen hiervon sind Toilettenbesuche. Wir bitten die Corona-Verantwortlichen der gegnerischen Mannschaften darum, bereits im Vorfeld einen entsprechend gültigen Nachweis der ihrer jeweiligen Spieler einzuholen und uns dies vor Ort, im Normalfall dem Trainer des Heimvereins, dann zu bestätigen. Die Kontrolle aller übrigen Spiel-Teilnehmer obliegt dem Trainer des Heimvereins. Außerdem gilt im Umkleidebereich die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes.
  • Die Aufenhaltsdauer in geschlossenen Räumen sollte dabei auf das nötigste reduziert werden.
  • Im Umkleidebereich jeweils ausschließlich die zugewiesenen Kabinen nutzen.

* Geimpft, genesen oder getestet nach §§ 4 & 5 der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg.

Wir freuen uns, Euch endlich wieder auf unserem Sportgelände begrüßen zu dürfen und bitten all unsere Zuschauer, Funktionäre und Sportsfreunde ganz aufrichtig darum, die vorgegebenen Regelungen zu beachten. In der Hoffnung, die Saison 2021/22 regulär beenden zu können, bedankt sich der VfR Sulz bereits jetzt ganz herzlich für die Einhaltung der aktuell gültigen Regelungen und hofft auf Euer Verständnis. Vielen Dank für Eure Unterstützung!

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